Das Berliner Verwaltungsgericht hat es der Polizei nun erstmals bescheinigt: Schmerzgriffe gegen einen Aktivisten der Letzten Generation waren rechtswidrig. https://taz.de/!6073439
@tazgetroete Und immer wieder das gleiche Muster: Beamte, die uns schützen sollen, werden gegenüber Demonstranten gewalttätig und schützen sich selber dann mit einer Art „SLAPP“. Die Polizei nennt es „Strafanzeige wg. Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte“. Damit die gedemütigten und verletzten Demonstranten auch ja die Fresse halten.
@usi @tazgetroete Was mich viel mehr stört ist, dass diese gerichtliche Feststellung der Rechtswidrigkeit am Ende kaum/keine Konsequenzen hat.
@thewhite969 @usi @tazgetroete wir brauchen eine interne Ermittlungsbehörde. Gibt es in anderen Ländern bereits schon.
@Orbit @usi @tazgetroete Was soll ermittelt werden? Ich bin kein Jurist, aber sowie ich es verstanden habe, kann man gegen eine beendete Maßnahme nicht klagen. Man kann nur klagen, wenn man verhindern will, dass einem das nochmal passiert (und es auch Anhaltspunkte gibt, dass es einem wieder passieren kann). Das ist das eine Fortsetzungsfeststellungsklage. Beim nächsten Mal werden die Polizist*innen dann einfach sagen, dass es eine andere Situation und damit das Urteil nicht anwendbar ist.